Die Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in oder geschützten auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z.B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen (u.a. mit RFID) anhand von Identitätsnachweisen (z.B. RFID-Transponder) überprüft werden.