Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.) Angebote, Lieferungen, Verträge und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten spätestens mit Bestellung als vom Kunden angenommen.

2.) Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

3.) Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabwicklung

1.) Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Kunden schriftlich oder fernmündlich durch uns bestätigt wurde.

2.) Sämtliche zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen oder technische Daten gelten als unverbindlich und sind nur als Richtlinien zu betrachten. An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen sind an uns zurückzureichen, falls der Auftrag uns nicht erteilt werden sollte.

3.) Bei Dienstleistungen gelten Termin- und Preisangaben als unverbindlich und lediglich als Richttermine bzw. Richtpreise.

4.) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 3 Preise

1.) Die Preise verstehen sich in der Währung der Bundesrepublik Deutschland. Preisangaben gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.) Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 3 Monate, sind wir berechtigt, Kostensteigerungen, z. B. durch Tarifverträge oder Zuliefererpreiserhöhungen, auf die Preise umzulegen. Übersteigt der neue Preis den ursprünglich gültigen Preis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

3.) Sämtliche Preise gelten zzgl. Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.

§ 4 Lieferung

1.) Liefertermine bzw. Lieferfristen bedürfen der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch uns.

2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung bzw. Leistung erheblich erschweren, z.B. durch Streik oder Aussperrung, haben wir nicht zu vertreten. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde keinen Schadenersatz bzw. Verzugsschaden geltend machen, es sei denn, er wurde von uns nicht über die Umstände, welche zu der Lieferverzögerung führen, informiert.

3.) Bei Lieferung durch uns wird die Ware von uns angemessen betrachtet verpackt. Versand erfolgt inklusive Transportversicherung. Die Kosten für Lieferung und Transportversicherung trägt der Kunde.

4.) Wir sind als Verkäufer zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5.) Die Gefahr geht am Bestimmungsort auf den Kunden über, sofern die Lieferung durch uns erfolgt. Erfolgt die Lieferung nicht durch uns, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware der mit dem Transport beauftragten Person übergeben wurde, bzw. bei Versand sobald die Ware unseren Geschäftsbetrieb verlassen hat.

6.) Die Lieferung bzw. Leistung gilt mit der Erfüllung aller schriftlich festgehaltenen Anforderungen und Ansprüche durch Angebote, Pflichtenhefte u.ä., spätestens aber mit der Abnahme durch den Kunden bzw. dem Eintreffen der Ware bei dem Kunden als erbracht. In diesem Fall besteht für uns ein Rechtsanspruch auf Unterzeichnung der Lieferdokumente (Lieferschein).

§ 5 Bezahlung

1.) Die Bezahlung hat ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, es sei denn, es ist schriftlich ein anderer Zahlungstermin vereinbart worden. Wechsel werden von uns nicht angenommen.

2.) Sollte der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug kommen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem geltenden Basiszinssatz p.A. geltend zu machen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

3.) Wir sind berechtigt, für jede Zahlungserinnerung pauschal eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 zu erheben.

4.) Der Kunde kann ausschließlich mit von uns schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5.) Befindet sich der Kunde bereits mit der Bezahlung von früher gelieferten Waren in Verzug, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die früher gelieferte Ware und etwa bereits entstandene Verzugs- und Mahnkosten anzurechnen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.

2.) Wird Vorbehaltsware von unserem Kunden veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

3.) Unser Kunde ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor stehenden Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Kunde nicht berechtigt.

4.) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

5.) Wir ermächtigen unseren Kunden, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Kunde die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

6.) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Kunden verpflichtet.

§ 7 Gewährleistung

1.) Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren frei von Mängeln sind und evtl. zugesicherte Eigenschaften aufweisen. Keine zugesicherten Eigenschaften sind technische Daten und Beschreibungen in der Produktinformation. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. Mangelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2.) Offenkundige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung, schriftlich unter Angabe von Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuzeigen. Unter denselben Bedingungen sind uns Minder- oder Falschlieferungen anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.) Versteckte Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Diese Anzeigefrist endet jedoch spätestens zusammen mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

4.) Für gebrauchte Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Sollten wir mit der Reparatur einer Sache beauftragt worden sein, wird Gewährleistung nur für tatsächlich vorgenommene Arbeiten übernommen.

5.) Wir haben zur Mängelbeseitigung wahlweise das Recht entweder auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der mit dem Mangel behafteten Sache (Umtausch).

6.) Die Nachbesserung erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in unseren Geschäftsräumen. Der Transport erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Der Käufer hat sicherzustellen, dass evtl. vorhandene Daten extern gesichert sind. Etwa anfallende Versandkosten sind vom Kunden vorzustrecken. Im Falle berechtigter Gewährleistungsansprüche erhält er diese Kosten von uns zurück. Im Falle unberechtigter Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen trägt der Kunde sowohl seine eigenen als auch unsere Porto- und Verpackungskosten. Außerdem wird in diesem Falle durch uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Mängelrüge geltenden Servicepreise erhoben.

7.) Konnte der Mangel trotz zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden oder ist auch die ersatzweise gelieferte Ware mit Mängeln behaftet, steht dem Kunden ein Recht auf Wandlung (Rückgängigmachen) des Kaufvertrages oder Minderung zu.

8.) Für Mängel, welche durch unsachgemäße Benutzung, durch Umbau der Ware oder den Einbau nicht kompatibler Teile entstehen, entfällt jegliche Haftung. Ebenso entfällt eine Haftung für Verschleißteile. Weiterhin entfällt jegliche Gewährleistung, wenn Seriennummer, Typ-Bezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Außerdem übernehmen wir keine Gewährleistung, wenn der Kunde uns falsche Angaben, z.B. über technische Daten oder den Verwendungszweck der gelieferten Ware erteilt hat.

9.) Sollte einer unserer Lieferanten eine längere Gewährleistungsfrist anbieten, so geben wir diese insofern an unsere Kunden weiter, als diese sich auch in der über unsere Gewährleistungsfrist hinausgehenden Zeit an uns wenden mögen, so dass wir die Ware in unserem Namen reklamieren können.

10.) Dienstleistungen wie z.B. Schulungen oder Beratungen dienen alleine der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts. Daher übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit von erteilten Informationen, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Information erteilt. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.

11.) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen daher keine Haftung dafür, dass die von uns überlassenen Programme frei von Fehlern sind, bzw. den Anforderungen des Kunden genügen, auch wenn sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden. Die Eignung der Programme für einen bestimmten Verwendungszweck wird nicht zugesagt, insofern es sich um Standardprogramme handelt.

§ 8 Schadenersatz

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden, insbesondere Vertragsstrafen sowie Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rücktritt

1.) Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.) Außerdem sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über auftragsrelevante Sachverhalte oder über seine Kreditwürdigkeit macht oder dem Kunden für uns nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit fehlt.

§ 10 Software

Handel mit hausfremder Software

1.) Durch Öffnung der versiegelten Datenträgerverpackung, gleich auf welche Art und an welcher Stelle, werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch sind nach Öffnung ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mängelbehafteten Produkten im Rahmen der Herstellergarantie.

2.) Die Leistungsbeschreibungen der Softwareprogramme sind Festlegungen und Leistungsbeschreibungen seitens der Hersteller und Autoren und keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung des Verkäufers.

3.) Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.

4.) Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Programme im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation.

5.) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung der Programme entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers entstanden.

6.) Die Parteien gehen davon aus, dass an den zu liefernden Programmen ein Urheberrecht des Herstellers besteht. Für deren Überlassung gelten daher die Bestimmungen des Herstellers.

Entwicklung von Software

1.) Zu unserem Leistungsumfang gehören auch individuelle Softwarelösungen. Einzelheiten der Entwicklung sind schriftlich in Form eines Pflichtenheftes zwischen den Parteien zu vereinbaren. Das Pflichtenheft oder ein gleichwertiges Dokument sowie etwaige schriftliche Ergänzungen hierzu werden automatisch Vertragsbestandteil.

2.) Der Kunde erhält an der von uns entwickelten Software ein einfaches unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass die von uns entwickelte Software nicht gleichzeitig an verschiedenen Orten und auf verschiedenen Geräten eingesetzt werden darf. Kopien dürfen lediglich zu Sicherungszwecken angefertigt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht ist schriftlich gesondert zu vereinbaren.

3.) Der Kunde darf seine Nutzungsrechte lediglich insgesamt auf einen Dritten übertragen, wobei dieser auf diese Bedingungen ausdrücklich hinzuweisen ist. Mit Übertragung der Nutzungsbefugnis erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Veräußerers. Evtl. angefertigte Kopien sind unverzüglich zu vernichten.

4.) Die Rückübersetzung unserer Programme (Dekompilierung) sowie jegliche andere Form der Programmänderung oder -bearbeitung durch den Kunden oder einen Dritten sind untersagt. Das Urheberrecht an Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen u.ä. verbleibt stets in vollem Umfang bei uns.

5.) Hinweise auf unser Urheberrecht, z.B. auf Datenträgern oder Dokumentationen, dürfen weder entfernt noch verändert oder unkenntlich gemacht werden.

§ 11 Datenschutz

1.) Alle Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch und/oder manuell gespeichert und im Rahmen des Datenschutzgesetzesweiterverarbeitet.

2.) Für den Fall, dass wir mit der Entwicklung von Software beauftragt sind, verpflichten wir uns, sämtliche Daten, welche uns zu Testzwecken von unserem Kunden überlassen wurden, lediglich für diese Entwicklung zu nutzen und nach Abschluss der Entwicklung unwiderruflich zu löschen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1.) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Solconia GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.) Allgemeiner Gerichtsstand der Solconia GmbH ist Aschersleben. Für Ansprüche von uns dem Kunden gegenüber gilt der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Kunden.

3.) Sollte eine oder mehrere der Vertragsbedingungen durch gesetzliche oder andere Regelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg des unwirksam gewordenen Teils unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt.

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